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            TECHNIK
          
        
        
          
            KNOW-HOW
          
        
        
          
            SERVICE
          
        
        
          
            TECHNIK
          
        
        
          
            KNOW-HOW
          
        
        
          
            SERVICE
          
        
        
          Allgemeinen
        
        
          Die Beleuchtung muss elektrisch sein; batteriege-
        
        
          speiste Leuchten sind zulässig, wenn sie fest an-
        
        
          gebracht sind. Bei Ausfall der allgemeinen Strom-
        
        
          versorgung müssen batteriegespeiste Leuchten
        
        
          zur Verfügung stehen.
        
        
          Zelte und vergleichbare
        
        
          Räume für mehr als 200
        
        
          Besucher
        
        
          Zelte und vergleichbare Räume mit mehr als
        
        
          200 m² Grundfläche, die auch nach Einbruch der
        
        
          Dunkelheit betrieben werden, müssen eine Sicher-
        
        
          heitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen
        
        
          technischen Bestimmungen haben.
        
        
          Versammlungsräume
        
        
          einzeln oder gemeinsam ab 200 Besucher
        
        
          Versammlungsstätten
        
        
          mit nicht überdachten Szenenflächen ab 20 m²
        
        
          ab 1000 Besucher
        
        
          Verdunkelbare
        
        
          Versammlungsstätten
        
        
          ab 100 Personen
        
        
          Rettungs-
        
        
          zeichenleuchten
        
        
          Fluchtwege-
        
        
          beleuchtung
        
        
          Autonomiezeit:
        
        
          3 Std.
        
        
          Fliegende Bauten
        
        
          Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
        
        
          (M-FlBauR)
        
        
          Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
        
        
          Ausstellungshallen
        
        
          Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
        
        
          Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
        
        
          Rettungs-
        
        
          zeichenleuchten
        
        
          Fluchtwege-
        
        
          beleuchtung
        
        
          Autonomiezeit:
        
        
          3 Std.